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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Languageteam

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Languageteam und seinen Vertragspartnern, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Alle Leistungen und Angebote des Languageteam erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Languageteam mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) über die von Languageteam angebotenen
Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Languageteam ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Languageteam auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Leistungsumfang/Nutzungsrechte

(1) Languageteam erbringt die vom Auftraggeber angeforderten Sprachdienstleistungen sach und fachgerecht. Dolmetschen und Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung der Originalaussage wörtlich bzw. sinngemäß und Mentalitätstreue nach den mittleren allgemeingültigen
Qualitätsmaßstäben der jeweiligen Branche und des jeweiligen Sprachraums vorgenommen.

(2) Die vertraglich vereinbarte Leistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein üblichen, Lexika vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt bzw. gedolmetscht.

(3) Die den Auftrag ausführende Fachkraft kann die Durchführung des Auftrags zurückweisen oder abbrechen, wenn strafbare oder gesetzwidrige Inhalte kommuniziert werden, Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen, der Inhalt wegen der Komplexität die Qualifikation dem Languageteam
zur Verfügung stehenden Fachkräfte (mittlerer Standard) übersteigt oder bei Vorliegen sonstiger besonderer Umstände eine Durchführung für die Fachkraft unzumutbar ist. Vorstehende Gründe rechtfertigen eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 8 (3) dieser AGB.

(4) Die Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur Nutzung im Zeitpunkt der jeweiligen Erbringung bestimmt. Eine Aufzeichnung ist nur nach gesonderter Vereinbarung und mit Zustimmung des Languageteam zulässig. Ist eine weitere Verwertung – z.B. eine Übertragung im Radio, Fernsehen oder Internet oder auch eine Aufzeichnung zum Abspielen – geplant, werden die entsprechenden Verwertungsrechte gesondert in Rechnung gestellt.

(5) Jeder erteilte Übersetzungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Übersetzungsdokumente dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Languageteam nicht verändert werden.

(6) Languageteam überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen
Vereinbarung.

(7) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Nutzungsrechte an Übersetzungsarbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Languageteam.

3. Vertragsschluss

(1) Der Auftraggeber kann die Durchführung eines Übersetzung- oder Dolmetscherauftrags durch Languageteam schriftlich, telefonisch oder per Mail anfragen. Üblicherweise wird sodann dem Auftraggeber ein Angebot unterbreitet. Alle Angebote des Languageteam sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann Languageteam innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist der schriftlich geschlossene Vertrag (Textform ausreichend), einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt,
sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fort gelten.

4. Mitwirkung und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat Languageteam rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszeck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Auftraggeber hat Languageteam spätestens bei Auftragserteilung über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (z.B. auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form, Formate etc.). Ist die Arbeit für den Druck bestimmt, ist ein Korrekturabzug zu bestätigen.

(2) Der Auftraggeber hat Languageteam rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten. Der Auftraggeber hat Languageteam spätestens bei Auftragserteilung über erschwerte Bedingungen des Dolmetschauftrags zu unterrichten (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.).

(3) Sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Auftragsleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig vor Auftragsbeginn an Languageteam zur Verfügung zu stellen, so dass eine sachgerechte Vorbereitung möglich ist.

5. Haftung

(1) Werden keine besonderen Anforderungen gestellt, erfolgt die Auftragsbearbeitung nach den allgemeinen Maßstäben. Für Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber ergeben, übernimmt Languageteam keinerlei Haftung.

(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche auftraggebereigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Languageteam, so dass auch insoweit keine Haftung übernommen wird.

(3) Languageteam haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Languageteam nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(4) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übernimmt Languageteam keine Gewährleistung dafür, dass die jeweilige Leistung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig oder geeignet ist.

(6) Languageteam kann, im Falle eines Auftrages per Telefonkonferenz, nicht für etwaige Probleme in der Übertragungs- und Verbindungsqualität verantwortlich gemacht werden.

6. Geheimhaltung

(1) Languageteam verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlichen Wissens sowie sämtlicher Informationen und Erfahrungen, die im Zusammenhang mit dem auszuführenden Auftrag bekannt werden. Languageteam verpflichtet sich weiter alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, so dass Unbefugte keine Einsicht in die Unterlagen nehmen können.

(2) Languageteam verpflichtet sich weiter, sämtliche erhaltenen Informationen und Kenntnisse nicht für eigene und/oder fremde Zwecke zu benutzen und oder zu verbreiten.

(3) Languageteam ist nicht befugt übergebene Unterlagen einem projektfremden Dritten weiterzugeben oder ohne ausdrückliche Genehmigung zu vervielfältigen.

7. Vergütung und Grundlage zur Berechnung des Honorars

(1) Languageteam vereinbart mit dem Auftraggeber für Übersetzungen nach Angebotserstellung in der Regel eine Pauschalvergütung oder eine Rahmenvereinbarung für Groß-/ Folgeaufträge. Erfolgt eine Vereinbarung nicht, wird der Umfang der Übersetzung anhand der Anzahl von Normteilen der fertigen Übersetzung bestimmt. Als Normteile gelten 55 Anschläge (Zeichen plus).

(2) Die Vergütung für Dolmetschereinsätze wird nach Stunden, Halb- oder Tagespauschalen, nach Vereinbarung oder nach Zeitaufwand abgerechnet. Hinzu kommen Auslagen (Fahrtkosten, Parkgebühren, Übernachtungskosten usw.). Erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen – nach Absprache – werden evtl. gesondert in Rechnung gestellt (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.).

(3) Dolmetscheraufträge werden tageweise als Festbuchung berechnet. Spesen (Verpflegung, Fahrtkosten, Übernachtung etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zusätzlich zum Tagessatz werden berechnet:

  • 1/2 Tageshonorar als Tagesgeld, wenn der Dolmetscher nicht im Einzugsgebiet des Dolmetsch Ortes wohnt und am Tag zuvor anreisen muss.
  • Reisekosten: Eisenbahnfahrt 1. Klasse, bei Flugreisen innerhalb Europas Touristenklasse.
  • 1/2 Tageshonorar pro Einarbeitung beim Kunden (Briefing)

(4) Languageteam kann bei umfangreichen Aufträgen einen angemessenen Vorschuss verlangen.

(5) Soweit sich nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt, ist die vereinbarte Vergütung sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

(6) Verzug tritt nach den gesetzlichen Bestimmungen ein. Verzugszinsen werden mit 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist Languageteam zu keiner weiteren Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag mit dem Auftraggeber verpflichtet.

8. Vorzeitige Vertragsbeendigung

(1) Tritt der Auftraggeber vor der Durchführung eines Übersetzungs- oder Dolmetschauftrags oder Teile des Auftrags zurück, gelten hierfür folgende Gebühren (die Grundlage der Gebühren ist der Auftragswert):

  • 30% bei Stornierung vom 16. – 20. Werktag vor Auftragsbeginn
  • 50% bei Stornierung vom 11. – 15. Werktag vor Auftragsbeginn
  • 70% bei Stornierung von 6. – 10. Werktag vor Auftragsbeginn
  • 100% bei Stornierung bis 5 Werktage vor Auftragsbeginn

Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bei Dolmetscher und Telefondolmetscher sind 50% bei Stornierung vor 48 Stunden vor Auftragsbeginn zu entrichten.

(2) Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass Languageteam im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Hiervon unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund.

(4) Im Falle der vollkommenen Abwesenheit eines Dolmetschers auf Grund eines Ereignisses von höherer Gewalt auf der bereits angefangenen Fahrt zum Einsatzort, sind die Honorare und Auslagen zu 50% vom Kunden zu tragen.

9. Abwerbeverbot

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von einem Jahr danach, keine für Languageteam tätigen Übersetzer oder Dolmetscher abzuwerben und/oder ohne Zustimmung des Languageteam zu beauftragen.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Fall des Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus Ziff. 9 der Vereinbarung eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von jedoch mindestens EUR 1.000,– an Languageteam zu bezahlen. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist für vorsätzliche Pflichtverstöße ausgeschlossen. Bei Dauerverstößen gilt jede angefangene Woche der Zuwiderhandlung als ein gesonderter Verstoß. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadenersatzansprüche anzurechnen. Die Vertragsstrafe stellt dabei den Mindestschaden dar.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand ist Brühl, wobei sich diese Gerichtsstandsvereinbarungsklausel nur auf den Geschäftsverkehr mit Kaufleuten bezieht. Sie bezieht sich nicht auf den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, wo die gesetzlichen Bestimmungen gelten sollen.

(2) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Languageteam und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Salvatorische Klausel / Datenspeicherung

(1) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(2) Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass Languageteam Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

12. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Zur Wahrung der Textform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per Email. Dies gilt auch für die Änderung des Textformerfordernisses selbst.